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   SG Stade, 08.05.2008 - S 19 SO 58/08 ER   

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SG Stade, 08.05.2008 - S 19 SO 58/08 ER (https://dejure.org/2008,117532)
SG Stade, Entscheidung vom 08.05.2008 - S 19 SO 58/08 ER (https://dejure.org/2008,117532)
SG Stade, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - S 19 SO 58/08 ER (https://dejure.org/2008,117532)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2006 - L 8 SO 69/06

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Grundsicherungsleistungen an

    Auszug aus SG Stade, 08.05.2008 - S 19 SO 58/08
    Sofern die Anordnung der sofortigen Vollziehung einen auf Geld gerichteten Bescheid betrifft, muss der Sozialleistungsträger darlegen, warum und weshalb das Abwarten auf den Ausgang der Hauptsache unzumutbar ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. August 2006, Az: L 8 SO 69/06 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - L 20 SO 63/09
    " In einem Termin zur Erörterung des Sachverhaltes am 19.08.2008 in der Sache S 19 SO 58/08 ER erklärte der Beigeladene, dass der für ihn geltend gemachte Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung nicht in das Widerspruchsverfahren einbezogen werden solle.

    Unter Hinweis auf das Ergebnis des Erörterungstermins am 19.08.2008 in der Sache S 19 SO 58/08 ER setzte die Beklagte mit Bescheid vom 03.09.2008 die Leistungen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII ab dem 01.04.2008 bis zum 30.06.2009 neu fest.

    Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird verwiesen auf den Inhalt der Prozessakte und der beigezogenen Akten (Verwaltungsvorgänge der Beklagten; Prozessakten des SG Aachen - S 19 SO 26/08 ER, S 19 SO 31/08 ER, S 19 SO 58/08 ER, S 19 SO 61/08, S 20 SO 38/09 ER, S 19 SO 170/10 ER, S 20 SO 40/11 ER, S 17 SB 32/09 (LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 SB 133/09); Prozessakten des VG B - 6 K 3173/03 und 1 L 2238/03 sowie die Verwaltungsvorgänge des LVR betreffend den dortigen Antrag des Beigeladenen auf Kraftfahrzeugbeihilfe).

  • SG Aachen, 15.09.2009 - S 20 SO 29/09

    Sozialhilfe

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze und den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen die Klägerin betreffenden Verwaltungsakten der Beklagten sowie der Sozialgerichtsakten S 19 SO 26/08 ER, S 19 SO 58/08 ER und S 19 SO 61/08, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
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